Ab wann wird man nach Völkerrecht zur Kriegspartei? In einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hat man sich mit dieser heiklen Frage beschäftigt und ist zu folgendem Ergebnis gekommen: Bei einer Lieferung schwerer Waffen an die Ukraine wird man noch nicht zur Kriegspartei. Anders hingegen sieht es aus, wenn man ukrainische Soldaten auf deutschem Boden ausbildet. Das Bedenkliche daran: Dies findet bereits statt!