Die drei Mitarbeiter im Sicherheitsbereich des Düsseldorfer Flughafens sind ein Beispiel für gelingende Integration. Die in Deutschland geborenen Fachkräfte Mohamed A. R. (19), Hamit A. (20) und Serhat I. (20), die hier offenbar für den Koffertransport zuständig sind, zeigten auf dem Rollfeld ganz ungeniert den Isis-Gruß, Erkennungszeichen und Sympathiebekundung für die islamistische Terror-Organisation Islamischer Staat (IS).
Die AfD-Fraktion und einige ihrer Mitarbeiter haben heute Klage am Verwaltungsgericht München gegen die willkürlichen Zugangsbeschränkungen erhoben. Seit dem 26. November 2021 gilt auch für die Mitarbeiter der Fraktionen die 3G-Regel. Den Mitarbeitern wird also rechtswidrig ihr in § 4 der Corona-Arbeitsschutzverordnung verankertes Recht auf Testung im Betrieb verwehrt. Abgeordnete können sich hingegen im Landtag kostenlos testen lassen.