In Stuttgart gibt es ab jetzt eine “Messerverbotszone” in der Innenstadt – Es drohen Geldstrafen bis zu 10.000 Euro!

Nein, es ist noch nicht der 1. April. Doch im rot-grünen Stuttgart könnte man wohl diesen Eindruck gewinnen. Denn im Ländle hat man nun die ultimative Lösung für ein stetig wachsendes Problem in unserem Land gefunden: In Stuttgart gibt es ab jetzt eine sogenannte „Messerverbotszone“. Bei wiederholter Zuwiderhandlung solle dann am Ende ein Bußgeld von bis zu 10.000 € drohen können. 

Die für den Cityring und den Stuttgarter Stadtgarten neu eingeführte Verbotszone soll das Sicherheitsgefühl in der Landeshauptstadt erhöhen. Das Verbot gilt freitags und samstags sowie an Tagen vor Feiertagen jeweils von 20.00 bis 06.00 Uhr und bezieht sich auf Messer mit einer feststehenden oder feststellbaren Klinge mit einer Länge über vier Zentimetern. Polizei und kommunaler Ordnungsdienst sollen die entsprechenden Messer konfiszieren dürfen. Darüberhinaus soll es eine Geldbuße von mindestens 200 € geben. Wird die neue „Messerverbotszone“ mehrfach nicht beachtet, können bis zu 10.000 € Strafe fällig sein.

Doch wie konsequent wird man die neue Regelung dort umsetzen? Wird es künftig am Zugang zu den betreffenden Arealen Taschenkontrollen geben, wird man Personen dort nach den als gefährlich deklarierten Gegenständen durchsuchen? Fehlanzeige. Denn der Stuttgarter Polizeipräsident Markus Eisenbraun hat bereits betont: „Anlasslose Kontrollen werde es aber nicht geben.“. Das heißt im Klartext wohl: Bis es zu einer Kontrolle kommt, müssen sich Personen wohl bereits entsprechend aggressiv und auffällig verhalten haben. Polizei und Ordnungsdienste werden also offenbar erst tätig, wenn sich bereits eine gewissermaßen heikle Situation anbahnt.

Doch werden Mitarbeiter von Ordnungsdiensten beispielsweise bei aggressiv auftretenden Personengruppen oder einer Person mit einer entsprechenden Waffe in der Hand überhaupt selbst noch unmittelbar einschreiten? Und da, es ist ja hinreichend bekannt, die Polizei hierzulande allerorten personell eher mittelprächtig ausgestattet ist, wird wohl nicht im gesamten großflächigen Areal unmittelbar Polizei vor Ort sein, um hier bereits im Vorfeld an der betreffenden Stelle „anlassbezogen“ tätig zu werden.

Die Regelung ist demnach wohl mehr oder weniger als „Beruhigungspille“ für die Bevölkerung zu verstehen und sendet ein eher trügerisches Signal der Sicherheit aus. Vielmehr wird es auch künftig eher so sein, dass es erst zu Aggressionen und Straftaten kommt und dann im Nachhinein die Polizei tätig wird. Und dann? Dann soll Derjenige, der gegen das Verbot verstossen hat, eine Geldbuße von mindestens 200 € erhalten. Mit Sicherheit eine enorme und äußerst wirksame Abschreckung für künftige Zuwiderhandlungen insbesondere bei Personen, die beispielsweise nur über geringe Einkünfte oder nur Transferleistungen verfügen.

Denn die für spätere zwangsweise Beitreibungen der Behörden geltende sogenannte „Pfändungsfreigrenze“ liegt bei 1.340,00 € für einen Alleinstehenden, bei Familienangehörigen kommen hierzu noch mal weitere Freibeträge hinzu. Somit werden in zahlreichen Fällen weder die zuerst verhängte Geldstrafe von 200,00 € noch eventuelle weitere Geldbußen wirksam vollstreckt werden können – geschweige denn die Höchststrafe von 10.000 €. Ein zahnloser Papiertiger, der an der Realität in unserem Lande faktisch kaum etwas verändern wird. Der politische Wille, wirklich etwas an der Sicherheit unserer Bürger zu verändern – er lässt weiter auf sich warten…!

Stuttgart: Neue Messerverbotszone startet in Innenstadt – SWR Aktuell

https://www.bild.de/regional/stuttgart/stuttgart-aktuell/strafe-bis-zu-100-000-euro-ab-jetzt-sind-messer-in-stuttgart-verboten-82773580.bild.html


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