
Ist die für kommenden Oktober geplante Gasumlage womöglich verfassungswidrig? Eine renommierte Berliner Anwaltskanzlei prüft derzeit im Auftrag einer Reihe von Mandanten, ob die Zwangsabgabe für Gaskunden möglicherweise gegen das Grundgesetz verstößt. Im Wesentlichen gebe es dafür zwei Gründe: Zum einen haben die Juristen Zweifel, ob die Gasumlage überhaupt ihren wesentlichen Zweck erfüllen kann – nämlich zu verhindern, dass es zu erheblichen Preissteigerungen durch eine Pleite von großen Gas-Importeuren kommt. Ein zweiter Kritikpunkt der Juristen ist, dass von der Umlage auch Unternehmen profitieren, die gar nicht von einer wirtschaftlichen Schieflage bedroht sind, sondern die damit letztendlich ihre Gewinne weiter mehren.
Juristen hegen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der geplanten Gasumlage und prüfen daher eine Klage. Das geht aus einem Papier hervor, das eine renommierte Berliner Kanzlei unter anderem dem Bundeswirtschaftsministerium geschickt hat und das auch dem „Wirtschaftskurier“ und „FOCUS online“ vorliegt. Die Gasumlage könnte nämlich gegen das Grundgesetz verstoßen. Denn es ist fraglich, ob sie den damit beabsichtigten wesentlichen Zweck überhaupt erfüllen könnte, nämlich zu verhindern, dass es zu erheblichen Preissteigerungen durch die Pleite von großen Gas-Importeuren kommt. Ein weiterer Kritikpunkt der Juristen ist, dass von der Umlage auch Unternehmen profitieren, die gar nicht von einer wirtschaftlichen Schieflage bedroht sind und die damit am Ende einfach ihre ohnehin vorhandenen Gewinnmargen weiter erhöhen. So erhält demnächst beispielsweise neben dem angeschlagenen finnischen Energiekonzern Uniper, der bislang seine Aktionäre mit reichlich Renditen und Gewinnen versorgte, auch der Leipziger Gashändler VNG einen nennenswerten Teil der Umlage. Dabei handelt es sich um eine Tochterfirma der Energie Baden-Württemberg (EnBW). Der Energieriese hatte erst kürzlich für Millionen Kunden angekündigt, die Preise für Haushaltsstrom um sage und schreibe ein Drittel zu erhöhen. Zudem würde auch der Oldenburger Energieversorger EWE von der Gasumlage profitieren, obwohl dieser lediglich mickrige 1,5 Prozent seines Gases aus Russland bezieht. Auch die Konzerne Vitol, Gunvor, DXT, Axpo und OMV haben schon mal entsprechende Anträge gestellt, obwohl sie eigentlich von den steigenden Preisen profitierten. Es geht also bei der Gasumlage mitnichten darum, damit die Insolvenzen von Unternehmern zu verhindern. Dies wurde mittlerweile von einer Sprecherin aus dem Ministerium von Grünen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck bestätigt. Auch bemängelt die Berliner Kanzlei, dass Stadtwerke die staatlich verordnete Gasumlage von 2,4 Cent pro Kilowattstunde komplett für sich einbehalten dürfen. Ihnen fällt damit ein zusätzlicher Profit in den Schoß, weil 21 Millionen Endkunden die Abgabe in jedem Fall zahlen müssen. Dafür besteht nach Einschätzung der Juristen rechtlich kein Grund. Tatsächlich ist die Regelung den kommunalen Versorgern selbst nicht ganz geheuer. „Wir prüfen derzeit im Auftrag von einigen Stadtwerken, ob eine Weitergabe der Umlage überhaupt zulässig ist“, bestätigt Christian von Hammerstein, Anwalt bei der Berliner Kanzlei. Außerdem müssen Unternehmen und Verbraucher selbst dann die Umlage bezahlen, wenn sich ihre Gaspreise deutlich erhöhen, was bei immer mehr Abnehmern der Fall ist. Die Regierung unterscheidet dabei nicht zwischen Menschen, die günstige Verträge haben und solchen, die bei ihren Versorgern trotz Umlage immer mehr Geld zahlen müssen. Und es ist damit zu rechnen, dass die neue Umlage die Preise auf dem Gasmarkt noch weiter in die Höhe treiben dürfte. Außerdem seien Verbraucherinnen und Verbraucher unverhältnismäßig hoch belastet. Die Berliner Juristen sind der Überzeugung, dass dies gegen das Gleichheitsgebot gemäß Art.3 Grundgesetz verstößt. Auch der Verbraucherzentralen Bundesverband (vzbv) bezweifelt, dass die Gasumlage bei festen Lieferverträgen so einfach aufgerechnet werden kann. „Das ist auch der Stand unserer Juristen“ bestätigt eine Sprecherin des Verbandes der badischen Industrie (WVBI).
Laut Verbraucherschützern prüft deshalb das Bundeswirtschaftsministerium derzeit, ob bei einer bestehenden Festpreisgarantie die Gasumlage überhaupt angerechnet werden kann. Die Verbraucherschützer empfehlen daher den betroffenen Kunden, ihrem Versorger schriftlich mitzuteilen, dass die Umlage lediglich „mit Vorbehalt“ entrichtet wird. Besonders absurd ist es, dass auch heimisch erzeugtes Biogas von der Gasumlage betroffen sein soll. Denn die Gasumlage wurde eingeführt, um die Verteuerung von Erdgas aus Russland für die Importeure abzupuffern. Verbraucher, die hier auf nachhaltig erzeugtes Biogas von regionalen Betrieben gesetzt haben, würden hierbei also ebenfalls zur Tasche gebeten, obwohl sie sich ja letztendlich vom internationalen Gasmarkt vollständig abgekoppelt haben. Das Gesetz aus dem Hause Habeck beinhaltet demnach eine ganze Reihe von Mängeln und scheint in allererster Linie einem eher ideologisch motivierten Zweck zu dienen: Die Menschen hierzulande durch verschiedenste staatliche Regulierungen und Verteuerungen dazu zwingen zu wollen, auf die Nutzung von Gas zu verzichten und Habeck‘s irrwitzigen und unrealistischen Traum von einhundert Prozent sogenannten „erneuerbaren Energien“ schnellstmöglich in die Tat umzusetzen!
Im Oktober geplante Gasumlage womöglich verfassungswidrig! Die Verhinderung von Preissteigerungen durch Gasumlage kann nicht sichergestellt werden! Auch werden bezuschusste Unternehmen dadurch ihre Gewinne weiter steigern.

Im Oktober geplante Gasumlage womöglich verfassungswidrig! Die Verhinderung von Preissteigerungen durch Gasumlage kann nicht sichergestellt werden! Auch werden bezuschusste Unternehmen dadurch ihre Gewinne weiter steigern.

Wir werden alle frieren aber zum Glück können wir weiterhin russischen Fisch kaufen und zum Wärmen Vodka aus nichtrussischer Produktion!