Wenn das Verfassungsschutzgesetz selbst gegen die Verfassung verstößt. Diese doch mehr als bedenkliche Situation hat jetzt Deutschlands höchstes Gericht, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, bezüglich des im Freistaat Bayern geltenden Verfassungsschutzgesetzes festgestellt.


Söder´s Verfassungsschutzgesetz ist teilweise verfassungswidrig!
Auf intensives Betreiben der CSU wurde im Jahr 2016 das bayerische Verfassungsschutzgesetz grundlegend überarbeitet. Doch die weitreichenden Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes verstoßen teilweise gegen Grundrechte. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beanstandete daher etliche darin enthaltene Vorschriften. Betroffen sind unter anderem die Regelungen zum Ausspähen und Abhören von Wohnungen, zur Online-Durchsuchung und zur Handy-Ortung. Sie dürfen jetzt nur noch bis höchstens Ende Juli 2023 in eingeschränkter Form in Kraft bleiben. Das Verfahren angestoßen hatte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) – um zu verhindern, dass das rigide Beispiel Bayerns bundesweit Schule macht. Die Klage richtete sich unter anderem auch gegen die Regelungen zum Einsatz verdeckter Ermittler und sogenannter V-Leute, zu längeren Observationen und zur Datenübermittlung an andere Behörden. Auch hierzu gab es jeweils Beanstandungen in dem mehr als 150-seitigen Urteil der Verfassungsrichter. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte 2016 im Landtag noch gesagt, man müsse den Verfassungsschutz „fit machen für künftige Herausforderungen“: „Der Verfassungsschutz gehört angesichts stürmischer, von Terrorbedrohung und steigendem Rechtsextremismus geprägter Zeiten weiter gestärkt und nicht abgebaut.“. Doch nun wurde Herrmann sozusagen „von ganz oben“ verdonnert – und muss das Gesetz nun dringend nachbessern.
Der Abgeordnete im Bayerischen Landtag Christian Klingen stellt fest:

„Die Bayerische Staatsregierung hat für ihr Verfassungs“schutz“gesetz jetzt eine schallende Ohrfeige erhalten. Denn die von der Verfassung gesetzten gehaltvollen grundrechtlich Schranken wurden laut Bundesverfassungsgericht offensichtlich nicht eingehalten. Dabei ist beispielsweise das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ein hohes schützenswertes Gut. Dass das Gericht in Karlsruhe hier in Bayern darüberhinaus etliche weitere Vorschriften beanstandet hat, lässt nicht nur den Eindruck eines eher dilettantischen Vorgehens bei der „Überarbeitung“ des Gesetzes durch die CSU entstehen, sondern macht dazu auch nachdenklich, wie leichtfertig und autoritär man hier mit grundlegenden Bürgerrechten umzugehen pflegt. Ich erwarte daher von der Staatsregierung, schnellstmöglich die heiklen Passagen zu streichen und die Grundrechte der Menschen wieder entsprechend zu achten!“

Erst Masken-Skandal, dann das, es langt dicke!
Zurücktreten!
Skandal!