Bei einer Gasversorgungskrise: Netzagentur prüft Einschränkungen für Singles

Audiopodcast vom bayerischen Abgeordneten Christian Klingen zum Thema: Bei einer Gasversorgungskrise – Netzagentur prüft Einschränkungen für Singles

Leben Sie allein? Dann könnten Sie demnächst ein „Bürger zweiter Klasse“ sein und im Falle einer Gasversorgungskrise im kalten sitzen. Denn sie sind schon länger das Feindbild von rot-grün – Alleinstehende, die es „wagen“, in mehr als einem kleinen Single-Apartment wohnen. 


Bei einer Gasversorgungskrise Netzagentur prüft Einschränkungen für Singles
Bei einer Gasversorgungskrise: Netzagentur prüft Einschränkungen für Singles

Der nach EU-Vorgaben erstellte mehrstufige „Notfallplan“ regelt das Vorgehen bei akuten Versorgungskrisen. In der „Alarmstufe“ übernehmen die Behörden die Gas-Zuteilung und können den Verbrauch notfalls beschränken. Im Fall einer Eskalation der Versorgungslage könnte demnächst die sogenannte Alarmstufe des deutschen Notfallplans Gas ausgerufen werden. Im Falle einer Versorgungskrise kommt dabei der Bundesnetzagentur eine zentrale Rolle bei der Koordinierung zu. Und dort ist man derzeit mit den privaten Haushalten äußerst unzufrieden. Trotz Aufforderung seitens der deutschen Politik zum Sparen bei der Beheizung von Wohnräumen (Robert Habeck: „Wenn man Putin ein bisschen schaden will, dann spart man Energie.“) gibt es derzeit nach Recherchen der Bundesnetzagentur im privaten Gasverbrauch keine erkennbaren Einsparungen.


Der nach EU-Vorgaben erstellte mehrstufige „Notfallplan“ regelt das Vorgehen bei akuten Versorgungskrisen
Der nach EU-Vorgaben erstellte mehrstufige „Notfallplan“ regelt das Vorgehen bei akuten Versorgungskrisen

Daher gibt es derzeit bereits Überlegungen, dem zwangsweise „nachzuhelfen“. So seien nach Auffassung von verschiedenen Beratern „Komfort-Einschränkungen im nächsten Winter denkbar und gegebenenfalls notwendig“ und es wird bereits über Änderungen im Mietrecht nachgedacht, das bislang eine Mindest-Raumtemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius vorgibt. Und der Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, erwartet bei einer Versorgungskrise bei Erdgaslieferungen auch Einschränkungen für bestimmte Privathaushalte. So sei bei einer Gasversorgungskrise eine uneingeschränkte Versorgung von „größeren“ Singlewohnungen  „auf gar keinen Fall mehr zu rechtfertigen“ und es müsse dann auch der „Verbrauch einzelner Privatpersonen“ beschränkt werden.


So sei bei einer Gasversorgungskrise eine uneingeschränkte Versorgung von „größeren“ Singlewohnungen  „auf gar keinen Fall mehr zu rechtfertigen"
So sei bei einer Gasversorgungskrise eine uneingeschränkte Versorgung von „größeren“ Singlewohnungen „auf gar keinen Fall mehr zu rechtfertigen“

Der Abgeordnete im Bayerischen Landtag Christian Klingen stellt fest:

„Noch vor Kurzem wurde der Bevölkerung in Deutschland vollmundig verkündet „Die Gasversorgung ist sicher“. Doch im Hintergrund ruft man bereits die Warnstufe im „Notfallplan Gas“ aus. Und die Notfallpläne der Bundesregierung haben es in sich. So würden wohl im Falle einer Versorgungskrise von Seiten der Bundesnetzagentur nicht nur Industrie und Unternehmen „kaltgestellt“, sondern auch Menschen, die allein in einer „größeren“ Wohnung leben. Der Staat bzw. seine Behörden würden sich damit bei der Lieferung von Energie anmaßen, zu entscheiden, wer in einem ihrer Meinung nach noch „angemessenen“ Wohnraum lebt und wer nicht. Dabei würde es wohl in vielen Fällen in der Praxis Senioren treffen. Denn beim Tod eines Partners oder dessen Aufnahme in einem Pflegeheim verbleibt der andere Partner meist in der bisherigen gemeinsamen Wohnung. Völlig verständlich, denn gerade für ältere Menschen ist es sehr wichtig, in der vertrauten gewohnten Umgebung verbleiben zu können. Denn ein Umzug ist nicht nur beschwerlich, sondern erfordert auch eine Umstellung auf ein neues Umfeld und den Verlust von über vielen Jahren hinweg entstandenen sozialen Netzwerken, die gerade für betagte Menschen wichtig sind, um noch möglichst lange eigenständig und selbstbestimmt leben zu können. Eine Einschränkung der Energieversorgung für private Haushalte darf es daher in Deutschland nicht geben. Vielmehr müssen unsere Regierungsvertreter endlich ihre Hausaufgaben machen und dafür sorgen, dass die Versorgung mit Strom und Heizung in unserem Land zuverlässig sichergestellt wird. Ideologische und sonstige Befindlichkeiten dürfen bei der Versorgungssicherheit keine Rolle spielen!“ 


Bei einer Gasversorgungskrise: Netzagentur prüft Einschränkungen für Singles
Änderungen im Mietrecht nachgedacht, das bislang eine Mindest-Raumtemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius vorgibt
Änderungen im Mietrecht? Bislang gilt eine Mindest-Raumtemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius.

Bei einer Gasversorgungskrise: Netzagentur prüft Einschränkungen für Singles
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Anonym
Gast
23. April 2022 19:02

Ob unsere Gäste aus nah und fern dann auch frieren müssen oder nur der alte weiße Mann?

Anonym
Gast
22. April 2022 19:23

Toll dass England jetzt Deutschland sanktionieren will, weil wir Gas aus Russland importieren, sollen wir lieber frieren oder was?

Anonym
Gast
20. April 2022 0:14

Selbst Gewerkschaften warnen vor einem Öl- und Gasembargo, aber das scheinen die Herren in Berlin zu ignorieren!

Anonym
Gast
17. April 2022 0:23

Keine Energie mehr zum Heizen, willkommen in der Steinzeit!

Anonym
Gast
16. April 2022 16:31

Solange die Luft zum Atmen nicht saktioniert wird ist die Welt doch noch in Ordnung für den Schlafmichel!