
Auch Deutschlands Krankenkassen lassen sich von der Ampelkoalition nicht instrumentalisieren. Sie erteilen dem dreisten Ansinnen der Regierung, eine allgemeine Impfpflicht durch die Krankenkassen überwachen zu lassen, eine klare Absage.
Die gesetzlichen Krankenkassen sehen sich – zu Recht – nicht für die Kontrolle einer allgemeinen Impfpflicht zuständig. Diesem Vorstoß einer Gruppe von Abgeordneten aus SPD, Grünen und FDP, die derzeit einen Gesetzentwurf vorbereiten, erteilte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) eine Absage. Ein GKV-Sprecher stellte gegenüber Medienvertretern fest, dass die Kassen bereit seien, ihrem Auftrag zur Information und Beratung ihrer Versicherten nachzukommen. „Die Durchsetzung und Kontrolle einer eventuellen gesetzlichen Impfpflicht wäre dagegen die Aufgabe des Staates.“ SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese stellt sich jedoch auf stur – man wolle den Plan beibehalten. „Wir wollen den Weg über die Krankenkassen gehen. Dies ist aus unserer Sicht sinnvoll, rechtlich zulässig und auch durchführbar.“ Die Parlamentariergruppe will ihren Gesetzentwurf noch vor der kommenden Woche veröffentlichen. Die Abgeordneten wollen demnach eine ab dem 1. Oktober geltende allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren beschließen. Die Krankenkassen sollen dann ihre Versicherten informieren, über ein Impfportal deren Impfstatus abfragen und diesen speichern. Und dann sollen die Kassen diejenigen Personen an die Kommunen melden, die keinen Impfnachweis vorgelegt haben, erläutert die FDP-Abgeordnete Marie-Agnes Strack-Zimmermann. Die Gesundheitsämter würden dann einen Impftermin anbieten. Wer diesen verstreichen lässt, der müsse mit einem Bußgeld rechnen, sofern er sich nicht innerhalb von vier Wochen doch noch impfen lasse.
Die Ampelkoalition will die gesetzlichen Krankenkassen als Denunzianten bezüglich des C*r*na-Impfstatus missbrauchen. Dabei besteht zwischen Patienten und Krankenkasse ebenfalls ein Vertrauensverhältnis, ähnlich wie zwischen Arzt und Patienten. Der Weg, die Krankenkassen zu verpflichten, Daten zum Gesundheitsstatus ihrer Versicherten an Behörden zu melden, die dann ihrerseits den Versicherten aufgrund bestimmter Wesensmerkmale seines aktuellen Gesundheitsstatus einem Ordnungswidrigkeitenverfahren unterziehen und diesen bestrafen, wäre ein unverzeihlicher Eingriff in dieses Vertrauensverhältnis. Und man stellt sich die Frage: Würde es dann bei der Abfrage des C*r*na-Impfstatus bleiben – oder wäre dieser Vorgang nur ein „Türöffner“ für spätere weitere Abfragen zum Gesundheitszustand der Bürger? Irgendeine Infektion ist immer gerade im Umlauf – und auch andere Gesundheitsdaten der Bürger könnten für den Staat von Interesse sein. Alkohol- oder Drogenprobleme beispielsweise oder auch psychische Erkrankungen. Wehret daher den Anfängen, dem Staat Einblick in die privaten Krankenakten seiner Bürger zu gewähren. Der Weg in einen „Überwachungsstaat“ und hin zum „gläserenen Bürger“ muss in jedem Fall vermieden werden. Dass sich nun auch die FDP – eine einst als liberal und freiheitlich geltende Partei – diesem Ansinnen anschließt, zeigt erneut deren politische „Beliebigkeit“ und ihren Hang, sich als Fähnlein im Wind zu drehen und ihre Wähler zu täuschen. Die AfD jedenfalls wird sich auch diesem Antrag der Kartellparteien entschieden entgegenstellen und sich auch weiterhin für die freie Entscheidung des Einzelnen bezüglich einer Impfung einsetzen!