Das Oberverwaltungsgericht von Bayern und des Saarlands hat die 2G-Regel im Einzelhandel vorläufig aufgehoben. Der rechtswidrigen Corona-Politik muss ein Ende gesetzt werden!


Corona in Bayern: Verwaltungsgerichtshof kippt 2G-Regel für Einzelhandel – WELT
Vorläufig dürfen auch Ungeimpfte wieder im Einzelhandel in Bayern einkaufen. Die Richter halten eine grundsätzliche 2G-Regel für den Handel zwar für möglich, die Verordnung in Bayern erfülle aber die Voraussetzungen dafür nicht.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article236340325/Corona-in-Bayern-Verwaltungsgerichtshof-kippt-2G-Regel-fuer-Einzelhandel.html
Quelle: WELT
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