Seit einem Jahr flüchtig – Ehefrau getötet: Münchner (42) gehört jetzt zu den meistgesuchten Verbrechern Europas

Quelle: FOCUS

Der seit einem Jahr flüchtige „Münchner“ Abdul Mohammad Tukhi zählt zu den meistgesuchten Verbrechern Europas. Ihm wird vorgeworfen, seine Ehefrau mit mehreren Stichen in die Brust getötet und anschließend in der gemeinsamen Wohnung unter dem Kinderbett versteckt zu haben. Mittlerweile steht der Tatverdächtige, gegen den ein Haftbefehl wegen Totschlags (?) vorliegt, sogar auf der europäischen Fahndungsliste ("Europe's Most Wanted") von Europol. Quelle: BKA
Abdul Mohammad Tukhi Quelle: BKA

Der seit einem Jahr flüchtige „Münchner“ Abdul Mohammad Tukhi zählt zu den meistgesuchten Verbrechern Europas. Ihm wird vorgeworfen, seine Ehefrau mit mehreren Stichen in die Brust getötet und anschließend in der gemeinsamen Wohnung unter dem Kinderbett versteckt zu haben. Mittlerweile steht der Tatverdächtige, gegen den ein Haftbefehl wegen Totschlags (?) vorliegt, sogar auf der europäischen Fahndungsliste (“Europe’s Most Wanted”) von Europol. Der Mann gehört damit zu den meistgesuchten Straftätern des Kontinents. Die Ermittler gehen davon aus, dass sich der Mann kurz nach der bestialischen Tat ins Ausland, in sein Heimatland Afghanistan, abgesetzt hat. Die Leiche der Frau wurde von der Polizei erst nach mehrmaliger Durchsuchung gefunden. Immerhin am Tag nach der ersten Durchsuchung entdeckte die Polizei die Blutspuren in der Wohnung, wiederum einen Tag später fanden sie dann die Leiche der 34-Jährigen in der Wohnung. Da war der Täter bereits längst über alle Berge.

Für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, wurde mittlerweile eine hohe Belohnung ausgesetzt. Wobei es wohl eher im Interesse unseres Landes sein dürfte, der Täter würde dort verbleiben, wo er zwischenzeitlich ist. Denn eine nach meist langwierigem Verfahren verhängte überschaubare Strafe auf Kosten der Steuerzahler machte das Ganze leider auch nicht mehr besser. Und da spätere Abschiebungen nach Afghanistan von Deutschland aus nicht mehr umgesetzt würden, verbliebe der Täter anschließend auf Dauer hier…!

Quelle: BKA – Titelbild Quelle: BKA


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