Nanu, was ist denn das? Im Normalfall läuft es eigentlich so ab, dass zunächst der Wähler im Wahllokal oder per Briefwahl seine Stimme abgibt, und dann zum Beginn der Stimmenauszählungen und aufgrund von Informationen aus repräsentativen Wahllokalen die ersten Hochrechnungen in den Medien beginnen. Jetzt stellte man sich als aufmerksamer Zuschauer die Frage, ob die Öffentlich-Rechtlichen – per telepathischer Fähigkeiten? – bereits vorab wissen, wem Sie am Wahlsonntag Ihre Stimme geben werden. Denn die ARD zeigte versehentlich bereits zwei Tage vor der Wahl schon die ersten „Hochrechnungen“…
Die ARD hat am Freitagabend in einem Laufband eine erste Hochrechnung für die Bundestagswahl 2021 eingeblendet – zwei Tage vor dem eigentlichen Termin. Das Laufband war gegen 18.30 Uhr für wenige Sekunden zu sehen und meldete eine angebliche Hochrechnung der Wahlergebnisse von 17.46 Uhr. Der „offiziellen Hochrechnung“ zufolge käme die Union auf 22,1, die SPD auf 22,7, die AfD auf 10,5 und die FDP auf 13,2 Prozent der Stimmen. Bevor die Ergebnisse für die Linke und die Grünen eingeblendet wurden, schaltete die ARD das Laufband schon wieder ab. Zum Zeitpunkt der „Wahl-Panne“ saßen nicht die Kanzlerkandidaten zur Elefantenrunde im Studio, sondern Rate-Kandidaten der Quizshow „Gefragt, gejagt“. Der Leiter des ARD-Sendezentrums von „Das Erste“, Holger Lichtenthäler, erklärt zur TV-Panne: „Es war ein technischer Test des Wahlcrawls, der in der Vorbereitung auf den Wahlsonntag im inaktiven Sendebereich gemacht werden sollte, aufgrund eines Schaltfehlers aber on air ging. Es war ein Versehen, für das wir um Entschuldigung bitten.“. Na denn.
Wir werden jedenfalls am Abend des Wahlsonntags die dann veröffentlichten Hochrechnungen gründlich beobachten und vergleichen. Darüberhinaus wäre es schön, wenn möglichst viele von Ihnen ein – neben der eigentlichen Stimmabgabe – weiteres, sehr wichtiges demokratisches Recht wahrnehmen würden: Das Recht der Wahlbeobachtung. Denn die Stimmenauszählung in den Wahllokalen erfolgt per Gesetzt öffentlich. Das bedeutet, dass jeder Stimmberechtigte in einem beliebigen Wahllokal seiner Wahl das Recht hat, die Auszählung der Stimmen zu beobachten – das heißt konkret, den Wahlhelfern ohne Störung des Auszählungsvorgangs quasi über die Schulter zu blicken und die Auszählung der Stimmzettel und Feststellung des Auszählungsergebnisses in diesem Stimmlokal mitzuverfolgen und sich das Ergebnis zu notieren. Die Wahllokale müssen zu diesem Zweck, nach einer kurzzeitigen Schließung um 18 Uhr zur Belehrung der Wahlhelfer, die Pforten wieder für die Öffentlichkeit öffnen und Ihnen den Zugang gewähren. Die notierten Stimmergebnisse können Sie dann später beispielsweise mit den in der lokalen Presse oder auf den Seiten des öffentlichen Wahlleiters veröffentlichten Ergebnissen für die einzelnen Wahllokale vergleichen. Eine prima Möglichkeit für gelebte Demokratie!
Quelle: BILD
Titelbild Quelle: Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland, Public domain, via Wikimedia Commons