Die Grünen planen einen bundesweiten „Supermietendeckel“. Sie orientieren sich dabei an einem Konzept, das es bereits in der Vergangenheit gab: In der NS-Zeit und in der DDR. Ein Konzept, das darüberhinaus auch erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet
Anders als SPD und Linke wollen die Grünen keinen bundesweiten Mietenstopp – allerdings planen sie ein Mietenmanipulationsgesetz, das wie ein „Supermietendeckel“ wirkt. Das wäre für Immobilienbesitzer ein Schock – und hätte auch für Mieter unschöne Konsequenzen
Die Grünen haben elf Worte in ihr Wahlprogramm geschrieben, die dazu führen würden, dass zumindest in Großstädten dauerhaft keine Mieterhöhungen mehr möglich sind, sondern die Realmieten sogar sinken. Über den sog. Mietpreisspiegel heißt es dort: „Zur Berechnung sollen die Mietverträge der letzten 20 Jahre herangezogen werden.“ Der Immobilienverband IVD spricht angesichts der Pläne der Grünen von einem „Mietenmanipulationsgesetz“. Denn wenn zur Berechnung der ortsüblichen Miete Verträge herangezogen werden, die 20 Jahre alt sind, hat das dramatische Konsequenzen. In Berlin beispielsweise lag die Miete im Jahr 2020 im Schnitt bei 10,62 €, in einem von den Grünen gewünschten 20-jährigen Mietspiegel würden sie nur noch bei 7,09 € liegen. Und in Stuttgart würde sie sogar von 14,23 € auf 9,85 € pro Quadratmeter abfallen. Da SPD, Linke und Grüne auch die bisherige Regelung abschaffen wollen, wonach der Vermieter mindestens die Vormiete (die Miete also, die der Vormieter gezahlt hat) verlangen darf, würden Vermieter faktisch künftig gezwungen, in vielen Fällen die Mieten zu senken. Ob ein derartiger faktischer Mietenstopp bzw. eine Pflicht zur Herabsetzung der Miete verfassungsgemäß wäre, darf bezweifelt werden. Die Regelung in § 558 BGB, dass der Vermieter die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete anheben soll, ist insofern verfassungsrechtlich geschützt, als dem Vermieter die Möglichkeit gegeben werden muss, an der wirtschaftlichen Entwicklung teilzuhaben. Die Lage ähnelt der eines Rentners, der einen Anspruch darauf hat, dass die Rente mit dem Lohnniveau angehoben wird. Dieses Recht des Vermieters wird ausgehöhlt, wenn man in dem Mietspiegel auch die vor 20 Jahren geltenden Altmieten mit erfasst. Für Vermieter wäre dies katastrophal im Hinblick auf die zu erwartende steigende Inflation. Denn Jahr für Jahr würden dann die realen Erträge des Vermieters sinken, während gleichzeitig seine Kosten (z.B. für Instandhaltungen oder nicht auf seine Mieter umlagefähige Nebenkosten) steigen. Auch hätte die Forderung der Grünen eine massive Entwertung von Wohnimmobilien zur Folge, da die zu erzielende Miete ein zentraler Faktor bei deren Wertermittlung ist. Die Vermögensvernichtung sähe in der Praxis so aus: Eine 50 qm Wohnung ist für 8 Euro/qm vermietet, was eine Jahresmiete von 4.800 Euro bedeutet. Bei einem angenommenen Faktor von 30 ist die Wohnung 144.000 Euro wert. Wenn die Mieterträge durch die von den Grünen geforderte Regelung beispielsweise um 20 Prozent herunter manipuliert würden, hieße dies, dass der Wert der Wohnung künftig auf 115.200 Euro sinkt. In Städten wie Berlin oder Stuttgart wäre der Wertverlust in vielen Fällen noch deutlich höher. Die Bank könnte dann bei Krediten zusätzliche Sicherheiten vom Vermieter verlangen. Doch auch für Mieter wären die Auswirkungen äußerst negativ. Erstens werden Privatleute nicht mehr in Immobilien investieren, wenn das unwirtschaftlich ist. Und zweitens werden sie weniger für Modernisierung und Instandsetzung ausgeben. Das ist keine Theorie. Der Mietendeckel wurde bereits ausprobiert, und zwar unter Adolf Hitler und in der DDR. Am 20. April 1936, dem 47. Geburtstag Hitlers, ordnete die Reichsregierung an, die Mieten in Deutschland einzufrieren, sozusagen als „Geschenk des Führers“ an die „Volksgenossen“, die davor bewahrt werden sollten, aufgrund des großen Wohnungsmangels immer höhere Mieten zu zahlen. Der Mietenstopp wurde in der DDR dann übernommen. Die Folge war ein zunehmender Verfall des Wohnraums. So galten etwa 40 Prozent der DDR-Mehrfamilienhäuser als schwer geschädigt und 11 Prozent waren gänzlich unbewohnbar. Noch 1989 wurden 65 Prozent aller DDR-Wohnungen (die 3,2 Millionen Nachkriegsbauten mit eingerechnet) mit Kohleöfen beheizt. Etwa 18 Prozent der Wohnungen hatten kein Bad und 24 Prozent keine eigene Toilette. Darüberhinaus waren 200 Altstadtkerne in der DDR akut gefährdet.Nach der Wende mussten jedoch nicht nur alte Gebäude, sondern auch die DDR-Plattenbauten umfangreich saniert werden. Darüberhinaus war ein erheblicher Neubau notwendig, um den bestehenden Wohnungsmangel in Ostdeutschland zu beseitigen. Insgesamt wurden in den 90er-Jahren mithilfe steuerlicher Förderungen 838.638 Wohnungen in den neuen Bundesländern und Ost-Berlin fertig gestellt. Die Kosten dafür beliefen sich auf die sagenhafte Summe von 84 Milliarden €.
Die Grünen haben also in ihrem Wahlprogramm eine Forderung geschickt versteckt, die katastrophale Auswirkungen hätte. Vermutlich haben sie die Forderung in elf Worten versteckt, weil Grüne Wähler überdurchschnittlich verdienen und unter ihnen auch Vermieter sind, die sich beispielsweise eine Eigentumswohnung für die Altersvorsorge gekauft haben. 80 Prozent der Wohnungen in Deutschland gehören Kleinvermietern, die häufig nur ein oder zwei Wohnungen haben. Diese Kleinanleger, die sich ein paar Euro für ihre Altersvorsorge hinzuverdienen wollen, geraten mit den Plänen der Grünen unter deutlichen Druck. Diese Wähler sollen getäuscht werden – daher das Versteckspiel. Private Wohnungsgesellschaften (Genossenschaften) mit größerem Besitz müssen sogar befürchten, enteignet zu werden. Denn in Berlin unterstützen die Grünen ein Volksbegehren zur Enteignung privater Wohnungsunternehmen, die mehr als 3000 Wohnungen besitzen. Robert Habeck und Annalena Baebock haben eine solche Enteignung auch auf Bundesebene ausdrücklich nicht ausgeschlossen. Die Grünen wollen zurück in den Sozialismus. Ein Projekt, das Vermögenswerte und Substanz vernichtet und das – nicht nur in Deutschland – bereits wiederholt gescheitert ist!

Quelle: FOCUS
Titelbild Quelle: Mietshäuser Dahlienweg 6 bis 10, Chrysanthemenweg 4 bis 14 in Köln-Seeberg – Elke Wetzig, CC BY-SA 4.0 https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0, via Wikimedia Commons