Die EU will offenbar den gläsernen Bürger. Geht es nach dem Willen der dortigen Autokraten, dann dürfen Sie demnächst die Hose komplett herunterlassen
Denn die EU möchte alle Bürger mithilfe eines neuen Vermögensregisters bis zum letzten Cent durchleuchten
Die Europäische Kommission unter Ursula von der Leyen geht ambitionierten Schrittes voran. Sie denkt derzeit über ein europäisches Vermögensregister nach. Die offizielle Begründung: Man möchte künftig die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche weiter verbessern. Dagegen wäre für sich genommen natürlich zunächst einmal nichts einzuwenden – wer möchte denn schon gerne organisierte Kriminalität unterstützen. Fraglich ist aber, ob ein solches Vermögensregister seinen Zweck wirklich erfüllen würde. Zwar wäre es für Kriminelle mit diesem Register erschwert, ihr Geld innerhalb der EU zu waschen, aber nicht außerhalb der EU. Außerdem ist die Einführung einer 10.000-Euro-Obergrenze für Bargeldtransaktionen in Planung. Für den einzelnen Bürger wird es dadurch immer schwerer, ohne staatliche Aufsicht Vermögenswerte zu kaufen oder zu veräußern. Sollte ein solches Register kommen, lägen die Konsequenzen auf der Hand. So könnten es politisch unliebsame Bürger – und darunter müssen nicht nur Kriminelle fallen – zukünftig deutlich schwerer haben, ihren Tätigkeiten nachzugehen. Das könnten beispielsweise Investigativjournalisten oder Whistleblower sein, denen dadurch zielgerichtetere Repressalien drohen. Daneben träfe ein solches Register natürlich auch den normalen Bürger, der damit letztendlich bis zum letzten Cent durchleuchtet wird. Das Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit würde sich auf diese Weise noch ein Stück zugunsten der Sicherheit – und des gläsernen Bürgers – verschieben.
Der Staat – und zunehmend auch die EU – üben immer weitere Kontrolle über den Bürger aus. Da wachsen offenbar auch die Begehrlichkeiten, über ein zentrales Register zu verfügen, in dem sämtliche Vermögenswerte aller Bürger fein säuberlich kategorisiert und aufgelistet sind. Natürlich zum Schutz vor Steuerhinterziehung und Geldwäsche. Doch im Hinblick auf das Thema Steuerhinterziehungen verfügt unser nationales Recht bereits über genügend Instrumente für die Finanzverwaltungen, um Informationen über Einkünfte von Bürgern einzuholen und eventuelle Steuervergehen adäquat zu sanktionieren. Da braucht es keinen übergeordneten „Staatenbund“, der hier noch einmal ergänzend tätig wird und ein eigenes Zentralregister führt. Auch im Hinblick auf das Thema Geldwäsche wäre es nicht notwendig, sämtliche Bürger innerhalb der EU quasi unter „Generalverdacht“ zu stellen und hier sämtliche Transaktionen zu überprüfen und ein allumfassendes Vermögensverzeichnis zu führen. Hier würde es genügen, Steueroasen innerhalb der EU trockenzulegen und daneben Steuerfahndung und Zoll entsprechend personell aufzustocken – die gut ausgebildeten Mitarbeiter haben in der Regel ausreichend Kenntnis und Erfahrung, wo die schwarzen Schafe zu suchen sind. Da braucht es kein gesondertes Register über Oma Müller‘s Sparkonto oder den Bausparvertrag von Familie Maier. Geldwäsche krimineller Organisationen findet üblicherweise in einem anderen Rahmen statt. Die Einführung immer weiterer zentraler Datenbanken und Register über private Angelegenheiten der Bürger ist daher strikt abzulehnen!

Quelle: FOCUS
Titelbild Quelle: WikiBuggy, CC0, via Wikimedia Commons