An der TU Berlin sind Menschen mit heller Hautfarbe nicht mehr erwünscht. Der sogenannte „Referent_innenrat“ der Uni hat eine Stellenausschreibung für einen Antidiskriminierungsberater veröffentlicht, der Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, zur Seite stehen soll

Allerdings: Menschen mit weißer Hautfarbe sollen sich nicht bewerben. Da schlagen wir doch mal vor: Die TU Berlin sollte wegen Verstoßes gegen die Grundrechte künftig konsequenterweise keine Steuermittel mehr von (mehrheitlich weißen) Steuerzahlern erhalten

So heißt es in der Stellenanzeige, dass es für die Aufgabenerfüllung am besten sei, „wenn der_die Berater_in Schwarz oder als People of Color positioniert“ sei, weswegen man „weiße Menschen“ bitte, „von einer Bewerbung für diese Beratungsstelle abzusehen.“ Bereits im Mai 2021 hatte der Referent_innenrat der Humboldt-Universität Berlin eine ähnliche Stellenausschreibung veröffentlicht. Dort hieß es, dass es „gewünscht“ sei, dass der Bewerber „Schwarz oder PoC“ (People of Color) „positioniert“ sei. Dabei gilt auch und gerade für die TU Berlin als Körperschaft des öffentlichen Rechts das Grundgesetz. Und eine Selektion der Bewerber anhand deren Hautfarbe verstößt ganz eindeutig gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und gegen Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes. Dort heißt es klar und deutlich, dass niemand wegen seiner Herkunft oder Hautfarbe bevorteilt oder benachteiligt werden darf. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes schlägt bereits Alarm. Deren kommissarischer Leiter Bernhard Franke stellt fest: „Es kann zwar geboten sein, bei Stellenausschreibungen für Beratungsangebote Personengruppen gezielt anzusprechen – beispielsweise, wenn eine Frauen-Beratungsstelle für Opfer männlicher Gewalttäter Frauen explizit ermutigt, sich auf entsprechende Stellen zu bewerben. Allerdings dürfen auch in solch einem Fall bestimmte Bewerbende nicht von vornherein ausgeschlossen werden.“

Es kann keinesfalls hingenommen werden, dass eine Behörde gegen das Grundgesetz verstößt. Die skandalöse Stellenausschreibung ist daher unverzüglich rückgängig zu machen und die hierfür Verantwortlichen sind zur Rechenschaft zu ziehen. Die in der Ausschreibung genannten Bedingungen, nach denen sich Menschen mit weißer Hautfarbe nicht bewerben sollen, sind klar gesetzwidrig und auf unverschämte Weise diskriminierend. Hier zeigt sich eine gefährliche Entwicklung rot-rot-grüner Politik, bei der eine Selektion nach Hautfarbe offenbar nicht nur opportun sondern gewissermaßen auch legitim erscheint. Derartige rassistische und diskriminierende Auswüchse linker Politik spalten nicht nur zunehmend unsere Gesellschaft, sondern sind eine grundlegende Gefahr für unseren Rechtsstaat!

Quelle: BILD

Titelbild Quelle: Humboldt-Universität zu Berlin, Frontansicht des Hauptgebäudes. Christian Wolf (www.c-w-design.de), CC BY-SA 3.0 DE https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en, via Wikimedia Commons


DISKRIMINIERUNG BEI ANTIDISKRIMINIERUNGS-STELLE – An Berliner Uni: Bewerbung von Weißen unerwünscht!
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