„Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“. An diese Redewendung fühlt man sich auch bei manchen juristischen Vorgängen erinnert. Ein hochrangiger Augsburger Richter erhielt für den Besitz und Gebrauch von 4.000 Kinderpornos eine Geldstrafe von 4.500 Euro

Die Verurteilung eines einstigen Richters des Augsburger Landgerichts, der zuletzt Vorsitzender Richter des Oberlandesgerichts (OLG) München war, schlägt in Augsburger Justizkreisen hohe Wellen. Dort herrscht nicht nur Fassungslosigkeit, weil der 59-jährige Familienvater sozusagen als „Vorzeigebeamter“ galt, der eine beachtliche Karriere hingelegt hatte und für viele ein langjähriger Kollege war

Gerätselt habe man auch, weil er als Vorsitzender Richter des OLG plötzlich aus dem Amt ausgeschieden war. Schließlich war er erst im Jahr 2019 in diese herausragende Position aufgestiegen. Dass der Verurteilte wohl wegen strafmildernder Umstände sein Amt aufgegeben hatte, konnten Außenstehende zu diesem Zeitpunkt nicht wissen. Viele entsetzt, dass der Richter seine Position ausgenutzt und kinderpornografische Dateien für sich genutzt hat, die in seiner Zeit als Richter am Augsburger Landgericht bei ihm über den Tisch gingen. Doch es ist nicht nur Bestürzung, die der Fall jetzt in Justizkreisen ausgelöst hat, es wird auch Unverständnis und gar Empörung über das Urteil geäußert, das einige zu mild finden.

Das Urteil ist nicht nur zu mild, es ist ein Skandal. Sexueller Missbrauch von Kindern und Kinderpornographie zählen zu den schlimmsten und abstoßendsten Dingen, die es gibt. Kleine Körper und Seelen werden hierdurch meist für ein Leben lang gezeichnet und zerstört. Nicht umsonst hat man sich nun endlich – und viel zu spät – auch in der Politik dazu durchgerungen, diese Art von Taten stärker zu ahnden. Da wirkt das Augsburger Strafmaß nachgerade wie Hohn. 4.000 zerstörte Leben. Jedes von ihm ist dem urteilenden Richter gerade mal 1,13 Euro „wert“. Ein echtes „Schnäppchen“ sozusagen. Das kann ganz sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers – und im Interesse des Volkes, in dessen Namen das Urteil gesprochen wurde – sein!

Quelle: AUGSBURGER-ALLGEMEINE – Bildquelle Titel: Eine Weltkarte mit Staaten farblich sortiert nach ihren nationalen Gesetzen zum Besitz von Kinderpornographie, Fluffy89502, CC BY-SA 4.0 https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0, via Wikimedia Commons

4500 Euro Strafe für 4000 Kinderpornos: Ist das Urteil gegen den Richter zu milde? „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“. An diese Redewendung fühlt man sich auch bei manchen juristischen Vorgängen erinnert. Ein hochrangiger Augsburger Richter erhielt für den Besitz und Gebrauch von 4.000 Kinderpornos eine Geldstrafe von 4.500 Euro.Die Verurteilung eines einstigen Richters des Augsburger Landgerichts, der zuletzt Vorsitzender Richter des Oberlandesgerichts (OLG) München war, schlägt in Augsburger Justizkreisen hohe Wellen. Dort herrscht nicht nur Fassungslosigkeit, weil der 59-jährige Familienvater sozusagen als „Vorzeigebeamter“ galt, der eine beachtliche Karriere hingelegt hatte und für viele ein langjähriger Kollege war.

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