Italien ist auch bei Deutschen ein ausgesprochen beliebtes Urlaubsland, das nicht nur wegen seiner schönen Strände und zahlreicher wertvoller baulicher und historischer Sehenswürdigkeiten geschätzt wird, sondern auch wegen der herzlichen Art der dort Ansässigen
Doch nach Meinung deutscher Richter handelt es sich bei Italien offenbar um einen schlimmen und grausamen Ort. Denn sie verbieten die Rückführung von Flüchtlingen nach Italien, da die Männer dort ihrer Meinung nach ihre elementaren Bedürfnisse nicht erfüllen könnten
Das Dublin-Abkommen regelt, dass nur ein einziges europäisches Land den Asylantrag einer geflüchteten Person bearbeitet. Meist handelt es sich dabei um das Land, in dem diese den Asylantrag eingereicht bzw. wo sie zuerst europäischen Boden betreten hat. Reist die Person später weiter und stellt dann in einem anderen Land einen weiteren Asylantrag, wird sie in der Regel in das vorherige Land abgeschoben. Doch im Fall zweier Asylsuchender hat das Oberverwaltungsgericht des Bundeslands Nordrhein-Westfalen die Rücküberführung nun untersagt. Das Gericht in Münster begründete in einer Mitteilung am Donnerstag seine Entscheidung mit der abstrusen Sorge über die erwarteten Lebensbedingungen für die Männer aus Somalia und Mali in Italien. Es bestehe eine “ernsthafte Gefahr”, dass die Asylsuchenden über längere Zeit die “elementarsten Bedürfnisse”, etwa ihre Verpflegung oder eine Unterkunft, nicht erfüllen könnten. Die beiden Flüchtlinge hatten zunächst in Italien Asyl beantragt. Der Somalier wurde daraufhin in Italien schutzberechtigt und als Flüchtling anerkannt. Der Mann aus Mali hatte in Italien einen Asylantrag eingereicht, über den aber dort bislang noch nicht entschieden wurde. Das deutsche Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte daher bei beiden Männern gesetzeskonform die Bearbeitung weiterer Asylanträge in Deutschland abgelehnt und entschieden, dass die Männer nach Italien zurückgebracht werden müssten. Hiergegen gingen die Migranten vor Gericht und bekamen nun recht. Nach Auffassung der Richter gebe es für die beiden Kläger in Italien keine Unterkünfte oder Wohnungen. Angesichts der Situation auf dem dortigen Arbeitsmarkt hätten die beiden Asylsuchenden, die mittellos seien, zudem keine Chance auf einen Arbeitsplatz. So hieß es nun in der Urteilsbegründung: “Die Asylanträge der Kläger können nicht als unzulässig abgelehnt werden”, weil ihnen für den Fall ihrer Rücküberstellung nach Italien die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung droht.” Eine Revision gegen die Anträge lässt das OVG nicht zu, der einzige mögliche Beschwerdeweg führt über das Bundesverwaltungsgericht. In ähnlichen Urteilen hatten Oberverwaltungsgerichte zuletzt auch die Rückführung von Asylsuchenden nach Griechenland, ebenfalls ein bei Deutschen beliebtes und gastfreundliches Land, verboten.
Sowohl bei Italien als auch Griechenland handelt es sich um Länder, die schon seit Langem zusammen mit Deutschland in der europäischen Union sind. Es handelt sich dabei um demokratische und rechtsstaatliche Staaten. Dennoch maßen sich deutsche Richter an, diesen Ländern zu unterstellen, dass dort für Menschen die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung durch Staat und Behörden drohe. Das muss man sich erstmal auf der Zunge zergehen lassen. Ist mittlerweile nach Auffassung deutscher Richter ein Schutz für Leib und Leben nur dann noch gegeben, wenn für einen Asylsuchenden oder anerkannten Flüchtling im Gastland eine umfangreiche all-inclusive-rundum-sorglos-Ausstattung zur Verfügung gestellt wird? Haben Migranten nach Auffassung deutscher Richter quasi einen Rechtsanspruch auf zügigen Erhalt eines Arbeitsplatzes, auch unabhängig von ihrer persönlichen Qualifikation und der generellen Situation auf dem Arbeitsmarkt des Gastlandes? Dann hätten sie jedoch berücksichtigen müssen, dass auch in Deutschland zahlreiche der in den zurückliegenden Jahren zu uns gekommenen Schutzsuchenden noch keinen Arbeitsplatz haben und häufig auch künftig nicht bekommen werden, weil auch in Deutschland der Arbeitsmarkt für zahlreiche gering Qualifizierte nicht ausreichend geeignete Stellen bietet. Und auch in Deutschland wird der Wohnraum, auch für heimische Familien, zunehmend knapp. Die jüngste erhebliche Flutkatastrophe, bei der zahlreiche Wohnungen und Infrastruktur teils auf Jahre hin zerstört wurden, haben die vielerorts bereits prekäre Situation noch weiter verschärft. Es ist daher schlicht nicht möglich – und widerspricht darüberhinaus dem Dublin-Abkommen – dass sämtliche Migranten am Ende nur noch in Deutschland ihr Verfahren und ihren Verbleib auf „zumutbare Weise“ sichern können, nur weil in anderen Ländern das Leistungsangebot nicht vergleichbar großzügig ausgestaltet ist. Das betrifft im übrigen nicht nur die Leistungen gegenüber Migranten, sondern auch die Regelungen bezüglich der dort einheimischen Bevölkerung, die ihrerseits ebenfalls keinen Anspruch auf eine umfassende staatliche Versorgung hat, sondern sich in den meisten Fällen aus eigener Kraft behelfen muss und damit letztendlich auch nicht besser gestellt ist als die dort ankommenden Migranten!

Quelle: STERN – Bildquelle Titel: Timo Klostermeier / pixelio.de

Oberverwaltungsgericht verbietet die Rückführung zweier Asylbewerber nach Italien. Italien ist auch bei Deutschen ein ausgesprochen beliebtes Urlaubsland, das nicht nur wegen seiner schönen Strände und zahlreicher wertvoller baulicher und historischer Sehenswürdigkeiten geschätzt wird, sondern auch wegen der herzlichen Art der dort Ansässigen. Doch nach Meinung deutscher Richter handelt es sich bei Italien offenbar um einen schlimmen und grausamen Ort. Denn sie verbieten die Rückführung von Flüchtlingen nach Italien, da die Männer dort ihrer Meinung nach ihre elementaren Bedürfnisse nicht erfüllen könnten.






