TROTZ KLAGE GEGEN KANZLERIN

In Kürze muss sich Bundeskanzlerin Angela Merkel vor dem Bundesverfassungsgericht verantworten. Grund dafür ist eine Verfassungsklage der AfD, weil Merkel vor etwa einem Jahr öffentlich gefordert hatte, die Wahl des Thüringischen Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich rückgängig zu machen, weil dieser auch mit Stimmen der AfD in sein Amt gewählt worden war

Die Richterinnen und Richter sollen sich jetzt damit befassen, dass Merkel im Februar 2020 bei einem Staatsempfang in Südafrika geäußert hatte, die Wahl Kemmerichs mit Stimmen der AfD sei „unverzeihlich“ und das Ergebnis müsse „rückgängig gemacht werden“. Eine Mitschrift ihrer Pressekonferenz stand anschließend auf der Internetseite der Kanzlerin und der Bundesregierung. Aus Sicht der AfD haben beide damit ihre Neutralitätspflicht verletzt. Kemmerich trat drei Tage nach seiner Wahl unter Druck zurück. Nun lud die Angeklagte, unmittelbar vor ihrer Verhandlung, die Richter ihres eigenen Prozesses zum privaten „Abendessen“ im Kanzleramt ein.

Angela Merkel demonstriert mit dieser Einladung einmal mehr, dass sie offenbar wenig Respekt hat vor rechtsstaatlichen Prinzipien wie der Gewaltenteilung und Unabhängigkeit der Gerichte. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts ihrerseits haben mit der Annahme der Einladung ihre Glaubwürdigkeit verspielt, hat doch ein gemütliches Beisammensein mit einem Angeklagten etwa zwei Wochen vor einem derartigen Prozess ein deutlich eigenartiges „Gschmäckle“. Die AfD hat sich daher erlaubt, einen Befangenheitsantrag gegen zuständige Richterinnen und Richter eingereicht. Denn dass sich die Vorsitzende des Zweiten Senats, Doris König, und wohl auch weitere Mitglieder mit der Beklagten auf deren Einladung und faktisch auf deren Kosten zum Abendessen treffen, wirft nach Ansicht unserer Partei die Frage auf, ob sie in diesen Verfahren weiterhin als unbefangen betrachtet werden können!

Quelle: BILD – Bildquelle Titel: Armin Linnartz, CC BY-SA 3.0 https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0, via Wikimedia Commons

Merkel lädt Verfassungsrichter ins Kanzleramt. TROTZ KLAGE GEGEN KANZLERIN. In Kürze muss sich Bundeskanzlerin Angela Merkel vor dem Bundesverfassungsgericht verantworten. Grund dafür ist eine Verfassungsklage der AfD, weil Merkel vor etwa einem Jahr öffentlich gefordert hatte, die Wahl des Thüringischen Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich rückgängig zu machen, weil dieser auch mit Stimmen der AfD in sein Amt gewählt worden war. 

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