Würzburger Messerattacke 

Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum man sich seitens des deutschen Staates so schwer tut, islamistische Anschläge auch offiziell als solche anzuerkennen? Könnte es sein, dass dies mit einem seit 2018 geltenden Gesetz zusammenhängt, das Opfern terroristischer oder extremistischer Anschläge eine sogenannte Härteleistung von 30.000 € pro Opfer zuerkennt?

Der Opferbeauftragte der Bundesregierung, Edgar Franke, hat Hoffnungen der Verletzten und Hinterbliebenen der Würzburger Messerattacke auf mögliche Entschädigungen durch die Bundesregierung bereits gedämpft. Ob sogenannte Härteleistungen fließen, hänge „von den weiteren Ermittlungen ab. Es geht weiterhin darum, die Hintergründe und Motive der Tat genauestens zu ermitteln“, stellte er gegenüber Medienvertretern fest. Seit 2018 nämlich erhalten Hinterbliebene von Terroranschlägen und extremistischen Übergriffen von der Bundesregierung 30.000 Euro für den Verlust naher Verwandter. Auch Verletzte können entsprechende Zahlungen beantragen. Vor etwa einer Woche hatte in Würzburg ein somalischer Asylbewerber drei Frauen getötet und sieben weitere Personen zum Teil schwer verletzt. Laut Zeugenaussagen rief der Mörder während der Tat „Allahu Akbar“. Nach seiner Festnahme äußerte er, durch den Angriff seinen „Dschihad“ verwirklicht zu haben. Nach jetzigem Ermittlungsstand werde jedoch eine psychische Erkrankung des Afrikaners als Grund für den Messerangriff angenommen, es seien keine Beweise gefunden worden, wonach der Somalier Verbindung zu einer islamistischen Terrorgruppe gehabt habe

Setzt ein extremistischer Anschlag zwingend voraus, dass ein Täter vor Ausübung seiner Tat im Austausch mit einer Terrorgruppe gestanden hat? Schließlich kann sich ein Mensch auch anhand von Schriftgut radikalisieren. Und nicht jedes Treffen, das jemand mit einem Gleichgesinnten durchgeführt hat, ist notwendigerweise auf dem Handy dokumentiert. Insbesondere dann, wenn derjenige vielleicht im Vorfeld nicht riskieren will, dass jemand zufällig auf seine Kontakte stößt und damit die Tat vereitelt werden könnte.

Nun also soll offenbar auch der Islamist von Würzburg in die zunehmende und umfangreiche Reihe all derer eingereiht werden, die in den zurückliegenden Jahren aufgrund „psychischer Erkrankungen“ vergewaltigt, schwer verletzt oder gemordet haben. Weil man damit nicht nur die Bevölkerung ruhigstellen könnte – schließlich war es ja dann ein bedauerlicher Einzelfall aufgrund eines armen traumatisierten Menschen – sondern auch, weil es dem Staat im Laufe der Jahre so einiges an Ausgaben ersparen würde?

Quelle: JUNGE FREIHEIT – Bildquelle Titel: privat – Fotograf: Christian Klingen

Der Terrorangriff von Würzburg vom 25.6.2021
Opferbeauftragter: Ohne Terrormotiv gibt es keine Härteleistungen - Würzburger Messerattacke - Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum man sich seitens des deutschen Staates so schwer tut, islamistische Anschläge auch offiziell als solche anzuerkennen? Könnte es sein, dass dies mit einem seit 2018 geltenden Gesetz zusammenhängt, das Opfern terroristischer oder extremistischer Anschläge eine sogenannte Härteleistung von 30.000 € pro Opfer zuerkennt?

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Opferbeauftragter: Ohne Terrormotiv gibt es keine Härteleistungen
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