In der Union ist man offenbar zunehmend mit diversen Corona-Geschäften beschäftigt.
Aktuell geht es um eine Klage des Sohns des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl gegen seinen Parteikollegen Jens Spahn. Walter Kohl (CDU) hat Medienberichten zufolge Klage gegen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor dem Landgericht Bonn eingereicht. Das Klagevolumen belaufe sich auf etwa 5,5 Millionen Euro. Anlass für die Klage ist die Lieferung von einer Million FFP2-Schutzmasken im Frühjahr 2020. Damals hatte sich Kohl Junior über seine Firma Kohl Consult GmbH an einer Ausschreibung des Bundesgesundheitsministeriums zur Maskenlieferung beteiligt und den Auftrag erhalten, die Masken zum Stückpreis von 4,50 Euro zu liefern. Das Geschäft kam im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens zustande. Dabei will der Auftraggeber nicht nur mit einem bestimmten Unternehmen einen Liefer- oder Dienstleistungsvertrag abschließen, sondern zu vorher vorgegebenen Konditionen mit allen interessierten Unternehmen. Das Ministerium hat die Rechnung von Kohl jedoch offenbar bis heute nicht beglichen. „Ich verstehe nicht, warum Jens Spahn und sein Ministerium bewusst ihre eigenen Verträge brechen“, stellt Walter Kohl gegenüber den Medien fest.
Neben Kohl warten wohl noch zahlreiche weitere Handelspartner auf ihr Geld. Es gibt derzeit eine ganze Reihe weiterer Verfahren, in denen es um Maskenlieferungen und nicht oder nur teilweise bezahlte Ware geht. Da wird dem Steuerzahler wohl bald noch eine große Rechnung aufgemacht…!