Ein weiterer Erfolg gegen die überbordenden und nicht fachlich begründbaren Corona-Einschränkungen. Das oberste bayerische Gericht hat nun die von der Regierung angeordnete Schließung von Schuhgeschäften gekippt. Schuhgeschäfte gehören nach einem aktuellen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu den „unverzichtbaren“ Ladengeschäften. Damit dürfen sie auch in Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 öffnen, wie das Gericht nun entschied. Gegen die Entscheidung gibt es keine Rechtsmittel, so dass diese für die Regierung bindend ist.

Es ist schließlich auch in keiner Weise nachvollziehbar, warum zahlreiche Discounter und Supermärkte ihren Kunden Schuhe zum Verkauf anbieten dürfen, Fachgeschäfte mit vergleichbaren Hygienekonzepten jedoch nicht. Es ist erfreulich, dass nach und nach die oft willkürlichen Regelungen durch unsere Gerichtsbarkeit beseitigt und den Menschen unseres Landes wieder zu ihren Rechten verholfen wird!

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Gericht: Schuhgeschäfte in Bayern dürfen öffnen
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