Der Bundestag hat in der letzten Märzwoche 2021 klammheimlich den Ausverkauf Deutschlands beschlossen und für eine gemeinsame EU-Schuldenunion gestimmt. Die Abgeordneten der AfD hatten dies zu verhindern versucht.
Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht den Abschaffern souveräner Nationalstaaten die Rote Karte gezeigt. Die Verfassungsrichter verhindern nun vorerst, dass Bundespräsident Steinmeier unterschreibt, was eine Bundestagsmehrheit aus Union, SPD, FDP und Grüne gerade beschlossen hatten: Nämlich die teilweise Abtretung des Budgetrechts an Brüssel.Unter dem Radar der öffentlichen Wahrnehmung hatte diese Woche der Bundestag mit einer Mehrheit von fast drei Viertel der abstimmenden Abgeordneten sein vornehmstes Recht, nämlich die uneingeschränkte Ausübung seiner Budgethoheit, an die EU-Ebene abgetreten.
Mit der Zustimmung zum sogenannten„Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz (ERatG)“ hat damit eine übergroße Parlamentsmehrheit leichtfertig und endgültig den Weg für die europäische Schuldenunion bereitet. Obwohl die europäischen Verträge eigentlich eine Kreditaufnahme der EU ausschließen, hatte jetzt also das euphemistisch „Next Generation EU“ genannte Corona-Wiederaufbaupaket auch den parlamentarischen Segen aus Deutschland. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht seinen Segen verweigert.
Die Abgeordneten hatten mit ihrer Entscheidung genehmigt, dass die EU-Kommission künftig Kredite in einem Volumen von 750 Milliarden Euro aufnehmen und dreistellige Milliardensummen vorwiegend als „verlorene“ Zuschüsse an die südeuropäischen Schuldenländer transferieren kann.
Ob diese riesigen Summen die Wirtschaftskraft Italiens oder Spaniens tatsächlich stärken würden, steht dabei in den Sternen. Und wer wollte einen sinnvollen Umgang mit den Finanzmitteln kontrollieren? Eine EU-Bürokratie, die zuletzt bei der Corona-Impfstofforder ihre totale Leistungsunfähigkeit bewiesen hat?
Deutschland würde damit künftig umfänglich für Entscheidungen haften, die supranationale Ebenen treffen. Die europäische Schuldenunion ist Fakt.
Die EU hat im Windschatten der Corona-Pandemie die Axt an die Souveränität ihrer Mitgliedstaaten gelegt. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Maastricht-Urteil im Jahr 1993 Souveränitätspflöcke eingeschlagen, die einer „Ausdehnung der Aufgaben und Befugnisse der europäischen Gemeinschaften vom demokratischen Prinzip her Grenzen setzten“. Dem Deutschen Bundestag müssten demnach zur Souveränität Aufgaben und Befugnisse von substantiellem Gewicht verbleiben. Und zu den substantiellen Rechten eines nationalen Parlaments gehört natürlich das Budgetrecht.
Dieser Vorgang zeigt, dass die Altparteien mit allen Mitteln und entgegen den bindenden Entscheidungen unseres höchsten nationalen Gerichts versuchen, die Souveränität unseres Landes zu untergraben. Etwas, was unter normalen Umständen eigentlich unverzüglich den Verfassungsschutz auf den Plan rufen müsste. Doch diese Behörde ist ja seit einiger Zeit im Auftrag der Regierungsparteien, wie wir alle wissen, mit anderen Aufgaben beschäftigt…!