Warum der digitale Impfpass zu einer verstärkten Biologisierung der Gesellschaft führen könnte. Die Nerven bei vielen Bürgern liegen nach monatelangem staatlich verordnetem Lockdown und zahlreichen Beschränkungen der persönlichen Freiheit blank. Menschen sehnen sich danach, ihre gewohnten sozialen Kontakte wieder aufnehmen oder einfach mal wieder unbeschwert einem Einkauf oder einer Freizeitbeschäftigung nachgehen zu können. Händler und andere Gewerbetreibende rasen Richtung Insolvenz und suchen händeringend nach Möglichkeiten, ihren Betrieb wieder aufnehmen zu dürfen.

Da scheint er vielen wie ein Licht am Ende eines langen dunklen Tunnels: Der digitale Impfpass. Mit ihm, so das Versprechen von Regierungsvertretern oder auch Geschäftsinhabern, dürfte der Geimpfte sein normales Leben und sozusagen auch die Kontrolle über sein Leben zurückerlangen. Dieser Verheißung steht so mancher vermutlich positiv gegenüber. Möglicherweise ohne sich darüber im Klaren zu sein, dass mit dieser Maßnahme gewissermaßen die „Büchse der Pandora“ geöffnet wird. Denn so praktisch der angedachte digitale Impfpasses zunächst erscheint, so sehr verstört der Gedanke, dass sich die Bürger an allen möglichen Orten im öffentlichen Raum und der Gesellschaft künftig mit ihrer Gesundheit legitimieren müssen. Denn es macht schon einen Unterschied, ob man einen Impfpass nur beim Arzt vorzeigt oder auch in einem Café oder Bekleidungsgeschäft. Je mehr Organisationen einen Impfnachweis verlangen, desto mehr bekommt dieses Zertifikat nämlich den Charakter eines Passierscheins.

Dass mit der Immunisierung auch eine „Biologisierung“ der Gemeinschaft einhergeht, ist ein Trend, der schon seit einigen Monaten zu beobachten ist.
So setzen beispielsweise einige Unternehmen auf Wärmebildkameras oder Stirnthermometer, um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter und Kunden zu checken. Wer eine erhöhte Temperatur hat, muss draußen bleiben. Wenn jetzt aber dieser Biologismus durch Impfpässe amtlich beglaubigt wird, dann ändert sich damit gewissermaßen auch die „Geschäftsgrundlage“ der demokratischen Gesellschaft. „Die Zugehörigkeit zum – biologisch definierten – „Volkskörper“ hängt nicht mehr allein von wohl erworbenen Rechten ab, sondern von der körperlichen Integrität des Einzelnen. Es macht die Impfzentren zu Passbehörden. Der französische Philosoph Michel Foucault sprach in seinen Vorlesungen von einer „Verstaatlichung des Biologischen“, einer „Bio-Macht“ des Staates, die die Körper regiert. Der französische Schriftsteller Bernard-Henri Lévy schreibt in seinem Essay „Ce virus qui rend fou“, dass der „contrat social“ (Gesellschaftsvertrag) durch einen „contrat vital“ (Gesundheitsvertrag) ersetzt werde: Statt wie bisher einen Teil seiner Einzelinteressen zugunsten des Allgemeininteresses abzutreten, tauscht der Bürger seine Freiheit gegen eine „Anti­virusgarantie“ ein – und akzeptiert damit den Übergang vom Sozial- zum Überwachungsstaat.“ so die „TAZ“.

So zeigt die Debatte um Sonderrechte für Coronageimpfte: In der Hoffnung, das „alte Leben“ zurückgewinnen, wird faktisch eine soziale Selektion betrieben: Hier die Geimpften, dort die Ungeimpften. So stellt die TAZ folgerichtig fest: „Wenn Bundesjustizministerin Christine Lambrecht behauptet, es gehe nicht um Privilegien, „sondern um die Rücknahme von Grundrechtsbeschränkungen“, dann hat sie einen zentralen Grundsatz des Rechtsstaates nicht verstanden: die Gleichheit vor dem Gesetz. Grundrechte heißen so, weil sie grundsätzlich für alle Bürger im Land gelten. Der Grundsatz lautet: Gleiches darf nicht ungleich behandelt werden. Wenn man Lockerungen für Geimpfte unter der Voraussetzung zulässt, dass sie nicht infektiös sind, akzeptiert man nicht nur stillschweigend eine Ungleichbehandlung von Geimpften und Nichtgeimpften, sondern macht die Ausübung von Grundrechten von biologischen Merkmalen abhängig. Zugespitzt: Nur wer Antikörper hat, gehört zum Volkskörper. Damit macht man etwas zu einem Differenzierungs- und Diskriminierungsmerkmal, was niemals differenzierungsfähig sein darf: die Menschenwürde.“.

Daher stellt sich ganz klar die Frage, welche konkreten Gesundheitsdaten dürfen Staat und Private abfragen? Wo hört der Infektionsschutz auf und wo fängt die Diskriminierung an? Muss sich ein Bürger künftig ein medizinisches Unbedenklichkeitszeugnis ausstellen lassen, um am öffentlichen Leben teilnehmen zu dürfen? Und was ist dann mit denen, die sich nicht mit ihrer Gesundheit ausweisen können? Darüberhinaus sind auch technische Pannen nicht auszuschließen. So sind beispielsweise vor zwei Jahren in Singapur durch ein Datenleck Informationen von über 14.000 HIV-Patienten an die Öffentlichkeit gelangt. Ihre Namen, Adressen und Telefonnummern – alles war im Netz einsehbar. Ein digitaler Impfpass macht den Bürger zunehmend gläsern und je nach individuellen biologischen Merkmalen rechtlos. Lassen wir es nicht zu, dass die Herrschenden das Volk auf diese Weise spalten!

https://taz.de/Die-Gefahren-des-digitalen-Impfpasses/!5745031/


Die Gefahren des digitalen Impfpasses: Zutritt nur für Gesunde
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