Der Pharmakonzern Pfizer, der den Vertrieb des Corona-Impfstoffs des deutschen Unternehmens Biontech übernimmt, setzt offenbar im Zusammenhang mit den Vertragsverhandlungen die Regierungen verschiedenster Länder massiv unter Druck und verhandelt mit extremen Mitteln. So haben mittlerweile Argentinien und Brasilien auf die deutsch-amerikanische Impfstoff-Koproduktion verzichtet, obwohl sie den Impfstoff hätten bestellen können, und brachen die Verhandlungen ab.
Aus guten Gründen, die das “Bureau of Investigative Journalism” in Zusammenarbeit mit regionalen Medien nun veröffentlicht hat. Demnach setzte der US-Pharmakonzern lateinamerikanische Länder mit dreisten Forderungen massiv unter Druck. So wollte Pfizer den Recherchen zufolge in manchen Fällen, dass Regierungen dem Konzern ihre Botschaftsgebäude und Militärbasen im Ausland oder Teile ihrer Nationalbankreserven als Sicherheiten überschreiben, falls sie wegen Problemen im Zusammenhang mit der Impfung verklagt würden. Zudem sollten die Käuferstaaten offenbar jegliche mögliche Schadenersatzforderungen aus zivilrechtlichen Klagen übernehmen, falls jemand nach einer Impfung an schwerwiegenden Nebenwirkungen leiden oder gar daran sterben sollte. Dies berichteten Regierungsmitarbeiter aus Argentinien und eines weiteren Landes, dessen Vertreter wegen einer mit Pfizer unterzeichneten Verschwiegenheitsklausel nur anonym mit den Journalisten sprachen.
Vereinbarungen über Haftungsausschluss eines Pharmakonzerns sind zwar nach Angaben der Autoren nicht ungewöhnlich in einer Pandemie und bei neuen Impfstoffen. Ein eigens dafür vom argentinischen Kongress verabschiedetes Gesetz reichte Pfizer aber nicht aus. Das Unternehmen wollte auch im Falle von eigener Fahrlässigkeit, etwa einer unterbrochenen Lieferkühlkette oder eines falschen Impfstoffs (!) , nicht haften. Statt dessen sollte das Land Argentinien dafür geradestehen.
Der US-Konzern vertraute offenbar seinem eigenen Produkt und sich selbst nicht und versuchte daher, sämtliche Risiken auf die einzelnen Länder abzuwälzen. Eine mehr als fragwürdige Auslegung der guten Sitten im Vertragsrecht, könnte man meinen.
Denn weshalb um alle Welt sollte eine Regierung dafür haften, wenn ihr ein Medikamentenhersteller beispielsweise ein falsch etikettiertes/falsch abgefülltes Produkt liefert? Es ist bestürzend, welch unseriös erscheinendes Gebaren ein von unserer Bundesregierung so hoch in den Himmel gelobtes Unternehmen an den Tag legt. Und es wirft auch die Frage auf, wie im Detail die Vertragsgestaltung zwischen diesem Hersteller und der Bundesregierung bzw. den zuständigen Gremien der EU gestaltet ist!