Stellen Sie sich vor, eine Behörde lädt in einer Angelegenheit von erheblichem öffentlichen Interesse zu einer Pressekonferenz ein.
Doch das zuständige Bezirksamt Berlin verbietet der „Tagesschau“ eine Live-Berichterstattung aus der Pressekonferenz.
Obwohl sonst üblicherweise in der zurückliegenden Zeit Live-Berichte zu diesem Thema stattfanden, verschanzt sich nun die Berliner Behörde hinter abstrusen Bedenken zum Persönlichkeitsrecht und zum Urheberrecht.
So sei es notwendig, dass alle Teilnehmenden den Mitschnitt und „die anschließende Veröffentlichung einiger Passagen“ gutheißen müssten. Ahja.
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