Die neueste bayerische Infektionsschutzverordnung enthält ein interessantes kleines Detail:
„Andererseits werden die Ausnahmen des Satz 2 auch auf Pfandleihhäuser erstreckt, weil sich mit anhaltender Dauer der Beschränkungen ein zunehmender Bedarf der Bevölkerung ergibt, auch zu dieser Form der Kreditversorgung wieder Zugang erhalten zu können.“
Während also viele Geschäfte und Betriebe weiterhin geschlossen bleiben müssen, sind nun die Pfandleihhäuser hiervon ausgeschlossen. Denn die Bürger, die durch die Betriebsschließungen und Insolvenzen in wirtschaftliche Not geraten sind, sollen ja schließlich netterweise einen Ausgleich hierfür erhalten. Die Möglichkeit des Besuchs beim Pfandleihhaus, um Hab und Gut für nen Appel und ein Ei gegen Bares einlösen zu können.
Da lacht das Herz des Bürgers doch erleichtert auf. Selten zuvor hatte eine Regierung die Nöte ihrer Bürger so im Blick und sorgte sich um deren Wohlergehen…!