Es erinnert etwas an George Orwell‘s Parabel „Farm der Tiere“. „Alle Tiere sind gleich, aber manche sind gleicher“, das wusste dort schon Schwein Napoleon. Ähnlich mutet es an, wenn man sich die derzeit im Freistaat Bayern geltenden Corona-Regelungen einmal näher betrachtet.
Die Bayerische Staatszeitung, sonst nicht gerade als „regierungskritisch“ bekannt, bringt es in einem aktuellen Beitrag auf den Punkt.
Sie stellt eine ganze Reihe der derzeit geltenden Regelungen auf den Prüfstand und kommt zu dem Ergebnis, dass so manche Vorgabe einfach nur kurios ist und es sich auf jeden Fall lohne, sich die Regelungen genauer anzusehen. So dürfen beispielsweise auch während des Lockdown Baumärkte und der Baustoffhandel für einen bestimmten Personenkreis weiterhin geöffnet bleiben.
Dass es Handwerkern auch weiterhin möglich sein soll, Ersatzteile und Werkzeuge einzukaufen, die sie für die Ausübung ihres Gewerbes (!) benötigen, leuchtet selbstverständlich jedem ein.
Doch die Ausnahmeregelung für Baumärkte umfasst nicht nur Personen mit einem Handwerksausweis, sondern auch solche mit „sonstigem“ Gewerbeschein oder auch Angehörige der sogenannten Freien Berufe. Zu letzteren zählen unter anderem Anwälte und Notare. Diese dürfen sich nun auch während des Lockdown ungehindert einen Bilderrahmen fürs Wohnzimmer oder Blumenerde für den Garten holen – Krankenschwestern, Bürosachbearbeiter und Busfahrer dagegen nicht.
So reibt man sich verwundert die Augen und fragt sich, ob der Staatsregierung da irgendwelche fachlichen Studien vorlägen, aus denen hervorgeht, dass sich Anwälte und Notare eher selten mit Covid 19 infizieren und daher keinen Einfluss auf das Infektionsgeschehen hätten, während demgegenüber beispielsweise Steuerfachgehilfinnen erheblich zu einem Fortschreiten der Pandemie beitrügen.
Oder welcher sonstige sachlich gerechtfertigte Grund sollte hierfür vorliegen, um diese Berufsgruppen im Hinblick auf ihre Rechte so unterschiedlich zu behandeln?!
