Fitnessstudios müssen wieder öffnen – Bayerischer Verwaltungsgerichtshof stützt Antrag von MdL Klingen

Individualsport auf Sportplätzen ist erlaubt, im Fitnessstudio dagegen verboten? Dieser unverhältnismäßigen Corona-Lockdown-Maßnahme hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof jetzt ein schnelles Ende bereitet – weil die Schließungs-Verordnung laut Urteil gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt.

Damit hat der VGH dem Eilantrag eines Studio-Betreibers Recht gegeben. Am 5. November hatte der AfD-Landtagsabgeordnete Christian Klingen bereits einen entsprechenden Antrag gestellt, die Schließung von Fitnessstudios unverzüglich rückgängig zu machen. „Auch weil Sport und Bewegung wichtig sind für die körperliche und seelische Gesundheit“, so der Politiker. „Und weil in der kalten Jahreszeit die Bürger vermehrt auf Fitnessstudios angewiesen sind.“

Die Entscheidung des VGH nimmt Christian Klingen mit Erleichterung zur Kenntnis. „Es ist absolut unnötig, noch eine Branche leichtfertig in den Ruin zu treiben.“ Den Antrag will er auf jeden Fall aufrecht erhalten. „Ich möchte damit erreichen, dass unsere Fitnessstudios mit ihren von den Gesundheitsämtern genehmigten Hygienekonzepten wieder uneingeschränkt öffnen dürfen!“ 

Das ist auch dringend notwendig: Denn am Freitag, den 13.November 2020 hat die Staatsregierung nun beschlossen, als Reaktion auf das Urteil sämtlichen Indoor-Sport zu verbieten!

„Reine Schikane! Um nicht zugeben zu müssen, wie kopflos ein großer Teil dieser Maßnahmen ist, schlägt die Staatsregierung blindwütig um sich!“


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