
Immer wieder Misshandlungsspuren – und trotzdem keine Kontrollen in Tierkörperbeseitigungsanlagen!
Fünf Tierkörperbeseitigungsanlagen gibt es in Bayern, in denen im Jahr 2018 knapp 3,7 Millionen tote Tiere entsorgt wurden. Immer öfter werden dabei bei den Leichen der Nutztiere Spuren von Misshandlungen gefunden.
Wie viele? Dazu fehlen der Staatsregierung jegliche Informationen, wie eine Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Christian Klingen, Mitglied im Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz, ergab.
Denn Kontrollen finden in den Tierkörperbeseitigungsanlagen nicht statt. Das Ministerium von Umweltminister Thorsten Glauber erklärt dazu: „Derzeit gibt es keine Rechtsgrundlage im Bundesrecht, die routinemäßige tierschutzrechtliche Kontrollen in Tierkörperbeseitigungsanlagen erlaubt und die Rückverfolgbarkeit bei Falltieren zum letzten Haltungsbetrieb sicherstellt.“ Immerhin: Es besteht eine Entschließung des Bundesrats, die die Bundesregierung auffordert, notwendige Rechtsänderungen zu prüfen.
AfD-Politiker Klingen: „Hier muss dringend gehandelt werden. Gerade in den Tierkörperbeseitigungsanlagen kann man Misshandlungen von Nutztieren auf die Spur kommen und dann entsprechende Konsequenzen ergreifen!“